Dieser Artikel befasst sich mit Ortschaften an Meeresküsten. Für Seebäder im Sinne der Schweizer Definition siehe Strandbad.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Seebad ist in Deutschland eine Bezeichnung für Orte mit Badekultur und Badetourismus an Meeresküsten. In Deutschland ist es auch ein Prädikat für Kurorte, das von den Bundesländern vergeben wird. Den prestigeträchtigen Titel können Ortschaften erhalten, in denen medizinische Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sind. Das Prädikat Seebad erfordert außerdem die Nutzung des Seeklimas im Kurbetrieb.
Die meisten deutschen Seebäder bezeichnen sich nach ihrer Lage als Nordseebad oder Ostseebad. Diese Bezeichnung darf im Ortsnamen geführt werden, ein Beispiel ist der Ort Laboe am Ostufer der Kieler Förde. Hier wurde am 1. September 2004 der Gemeindename durch die Gemeindevertretung in „Ostseebad Laboe“ umbenannt.
Seebäder, die den Status eines Heilbads haben, werden als Seeheilbäder bezeichnet.
Als Vater des Seebad-Gedankens gilt heute der Inselpastor Gerhard Otto Christoph Janus der Nordseeinsel Juist. Er hatte 1783 eine Petition an den preußischen König Friedrich den Großen gerichtet und die Einrichtung einer Seebadeanstalt auf Juist angeregt. Das Dokument gilt als ältestes der deutschen Seebädergeschichte.
Die Anerkennung als Seebad ist Teil der Kur- und Erholungsort-Gesetzgebung, die dem Länderrecht unterliegt. Die Bestimmungen können sich also in den einzelnen Ländern voneinander unterscheiden.
Im deutschen Land Mecklenburg-Vorpommern gilt das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort (Kurortgesetz)[5]. In diesem Gesetz bestimmt § 3 die verschiedenen Arten von Kurorten, wobei zwischen Seebad und Seeheilbad unterschieden wird. Die Anerkennung erlischt nach 30 Jahren. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Gesetzliche Voraussetzungen für ein Seebad in Mecklenburg-Vorpommern:
Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen
mindestens eine Arztpraxis
einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport
Die Voraussetzung für ein Seeheilbad sind wie folgt festgelegt:
Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung kurmäßig bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima und eine entsprechende Luftqualität, die überwacht werden
mindestens eine Praxis eines Badearztes
Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel
einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege Möglichkeiten für Spiel und Sport
während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten
Mitverantwortung für örtliche gesundheitsfördernde Ernährungsangebote
Einrichtungen für Erste Hilfe, Rettungswesen sowie nicht kurspezifische Versorgung durch Ärzte und Apotheker
Ggf. medizinisch-therapeutische Infrastruktur entsprechend den anerkannten Hauptheilanzeigen
Bioklima und Luftqualität
Bioklimatisch begünstigte Lage
Ausreichende Luftqualität und für die Indikation „Atemwegserkrankungen“ erhöhte Anforderungen an die Luftqualität
Ortslage, Ortsbild und Immissionsbelastung
Lage an der Meeresküste oder in deren unmittelbarer Nähe (Entfernung der Orts- oder Ortsteilmitte max. 2 km vom Strand)
Sicherstellung des Kurortcharakters durch:
entsprechende Regional- und Bauleitplanung
aufgelockerte Bebauung, eingebettet in gärtnerische und natürliche Bepflanzung
einwandfreies Straßen-, Fußgänger-, Rad- und Wanderwegenetz
Freihalten der natürlichen geogenen Ressourcen, der Heilmittel, des Klimas und des umgebenden Landschaftsraumes sowie der infrastrukturellen und baulichen Gestaltung und Entwicklung des Ortes von Einwirkungen, die den gesundheits- und erholungsdienlichen Charakter gefährden, beeinträchtigen oder zerstören können
Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von körperbehinderten Personen
Touristische Infrastruktur und Freizeitangebote
Schaffung von Rahmenbedingungen für einen erholsamen Aufenthalt in den Beherbergungseinrichtungen.
Ausreichende Bereitstellung und Pflege öffentlicher Toiletten
Anerkannte Touristinformation
Schutzhütten im Strandbereich und Ruheeinrichtungen in windgeschützten Bereichen.
Strandnahe Promenaden und Wanderwege.
Gepflegter und überwachter Badestrand mit qualitativ und quantitativ angemessenen Dienstleistungen und Serviceeinrichtungen.
Kulturelle und andere freizeitbezogene Veranstaltungen.
Förderung von sportlichen und anderen gesundheitsdienlichen Angeboten, Sport- und Spielangebote, Kurpark, Zone der Ruhe.
Möglichkeit zur Nutzung von Medien
Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von körperbehinderten Personen
Qualitätsmanagement
Überprüfung der Qualitätsstandards der Kur- und Touristikorganisation/en sowie deren Einrichtungen durch ein Qualitätsmanagement-System alle 5 Jahre
Regelmäßige Zusammenkünfte aller Leistungserbringer zu Austausch spartenspezifischer Situationsanalysen und der Koordination zukunftsgerichteter Entwicklungen
Analysen und Gutachten
Für Klima
Klimabeurteilung nach Maßgabe der Vorbeurteilung des Bioklimas und der Luftqualität
Kontrolle der bioklimatischen Einflussfaktoren alle 10 Jahre aus begründetem Anlass
Gutachten über die Luftqualität im Beurteilungsgebiet nach Maßgabe der Vorbeurteilung
Leistungsfähige Einrichtungen zur Anwendung des Heilmittels
Differenziertes System kurortmedizinischer Versorgungsstrukturen mit ambulanten und/oder stationären Behandlungseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von körperbehinderten Personen. Vorgehalten werden müssen:
Einrichtung zur Abgabe mindestens eines ortsgebundenen Heilmittels sowie zur Anwendung der allgemeinen physikalischen Therapie mit kurärztlicher Überwachung.
Voraussetzungen und Einrichtungen im Bereich der Strandzone und in windgeschützten Bereichen zur kontrollierbaren Dosierung der Klimareize.
Einrichtung und Personal zur Vermittlung von Ernährungs- und Diätprogrammen.
Einrichtungen für Bewegungstherapie und andere aktivierende Behandlungsformen.
Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte.
Vorkommen und wissenschaftliche Begutachtung der Heilwirkung des natürlichen Heilmittels des Meeres
Gesundheitsdienstleistungen
Niederlassung mindestens eines kassenarztrechtlich zugelassenen Kurarztes unter Berücksichtigung der Kriterien des Kurarztvertrages.
Bei Durchführung ambulanter Kuren: Berücksichtigung der „Gemeinsamen Grundsätze für die Durchführung ambulanter Kuren“
Bei Durchführung von Kompaktkuren: Anerkennung durch den Ausschuss für Kompaktkuren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
Mitverantwortung für die psychologische Begleitung der Kurpatienten
Mitverantwortung für örtliche gesundheitsfördernde Ernährungsangebote
Einrichtungen für Erste Hilfe, Rettungswesen sowie nicht kurspezifische Versorgung durch Ärzte und Apotheker
Kurmittelhaus zur Abgabe von Meerwasserbädern, Schlickbädern und -packungen sowie Anwendung der allgemeinen physikalischen Therapie
Einrichtungen zur Bewegungstherapie
Besondere Gesundheitsangebote (z. B. Thalasso)
Bioklima und Luftqualität
Therapeutisch anwendbares und durch Erfahrung bewährtes Bioklima mit Dosierungsmöglichkeit der Klimareize
Erhöhte Anforderungen an die Luftqualität
Ortslage, Ortsbild und Immissionsbelastung
Lage an der Meeresküste oder in deren unmittelbarer Nähe (Entfernung der Orts- oder Ortsteilmitte max. 2 km vom Strand)
Sicherstellung des Kurortcharakters durch:
entsprechende Regional- und Bauleitplanung
aufgelockerte Bebauung, eingebettet in gärtnerische und natürliche Bepflanzung
einwandfreies Straßen-, Fußgänger-, Rad- und Wanderwegenetz
Freihalten der natürlichen geogenen Ressourcen, der Heilmittel, des Klimas und des umgebenden Landschaftsraumes sowie der infrastrukturellen und baulichen Gestaltung und Entwicklung des Ortes von Einwirkungen, die den gesundheits- und erholungsdienlichen Charakter gefährden, beeinträchtigen oder zerstören können
Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von körperbehinderten Personen (1.3.7 a)
Touristische Infrastruktur und Freizeitangebote
Schaffung von Rahmenbedingungen für einen erholsamen Aufenthalt in den Beherbergungseinrichtungen insbesondere Klassifizierung
Ausreichende Bereitstellung und Pflege öffentlicher Toiletten
Anerkannte Touristinformation
Veranstaltungs- und Kommunikationseinrichtungen mit Verweilangeboten
Strand und parkähnliche Anlagen
Strandnahe Promenaden, Wege, Wanderwege, Anlagen, Liegehalle, Schutzhütten, Anpflanzungen im Bereich der Standzone und in windgeschützten Bereichen zur kontrollierbaren Dosierung der Klimareize
„Haus des Gastes“ als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für Patienten und Kurgäste
Gepflegter und überwachter Badestrand mit qualitativ und quantitativ angemessenen Dienstleistungen und Serviceeinrichtungen
Bademöglichkeiten in der Halle
Sport- und Freizeitanlagen
Kulturelle und andere freizeitbezogene Veranstaltungen (z. B. Kurmusik)
Förderung von sportlichen und sonstigen gesundheitsdienlichen Angeboten
Möglichkeit zur Nutzung von Medien
Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von körperbehinderten Personen
Analysen und Gutachten
Medizinisch-wissenschaftliche Feststellung und Anerkennung der Heilanzeigen und Gegenanzeigen durch wissenschaftliche Gutachten
Für Meerwasser:
Wissenschaftliches Gutachten über die therapeutische Eignung des Meerwassers durch ein medizinisch-balneologisches Institut oder einen medizinisch-balneologischen Sachverständigen
Meerwasseranalyse alle 10 Jahre
Regelmäßige Meerwasserkontrollanalysen
Monatliche allgemeine Hygiene-Untersuchungen
Chemische Kontrollanalyse in Schwimm- und Bewegungsbädern sowie Therapiebecken vom aufbereiteten Badewasser mindestens alle 2 Jahre
Für Klima:
medizinisch-klimatologisches Gutachten über die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten des lokalen Bioklimas und seiner therapeutischen Anwendungsmöglichkeiten
Vorbeurteilung des Bioklimas und der Luftqualität
Klimagutachten über die therapeutische Eignung des Bioklimas und der Dosierungsmöglichkeiten der Klimareize in Form einer erweiterten Klimaanalyse
Kontrolle der bioklimatischen Einflussfaktoren alle 10 Jahre
Gutachten über die Luftqualität im Beurteilungsgebiet
Periodische Überprüfung der lufthygienischen Anforderungen alle 5 Jahre durch Vorbeurteilung
Regelmäßige Überprüfung der Luftqualität durch einjährige Kontrollmessungen alle 10 Jahre
↑Schlag nach! Bibliographisches Institut AG, Leipzig 1938, S. 321.
↑Harry Kunz, Thomas Steensen: Das neue Sylt Lexikon. Hrsg.: Nordfriisk Instituut. 2. Auflage. Wachtholtz Verlag, Neumünster 2007, ISBN 978-3-529-05518-8, S.346.