Flagcarrier, meist in der Schreibweise Flag-Carrier (von englisch Flag Carrier), ist ein nicht einheitlich definierter Begriff aus der zivilen Verkehrsluftfahrt und bezeichnet eine Fluggesellschaft, die unter verschieden möglichen Bedingungen eine für Dritte erkennbare Verknüpfbarkeit zu einem Staat aufweist. Mit Ausnahmen werden mit dem Begriff Flag Carrier solche Lufttransportunternehmen bezeichnet, die sich als nationale Fluggesellschaft (National Flag Carrier) gänzlich oder größtenteils in Staatsbesitz befinden oder früher befanden.[1] Dementsprechend bezeichnet sich beispielsweise das Staatsunternehmen Etihad Airways als nationale Fluggesellschaft des Emirats Abu Dhabi oder die staatliche Royal Jordanian als nationale Fluggesellschaft Jordaniens.[2][3]
Im herkömmlichen Sinne werden diejenigen Fluggesellschaften als Flag Carrier („Flaggenträger“) bezeichnet, die sich mehrheitlich im Eigentum eines Staates befinden. Typisch ist hier oft auch eine Monopolstellung im heimischen Markt. Wilhelm Pompl et al. definieren Flag Carrier („Flaggenträger“) in einem Aufsatz im Tourismus Journal (2003) wie folgt:[4]
„Flag Carrier: Liniengesellschaft mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung, die als Monopolist oder Marktführer im jeweiligen Heimatland das wichtigste Instrument zur Durchsetzung der nationalen Luftverkehrspolitik ist und in ihrer Unternehmenspolitik zudem durch staatliche Bevormundung (z. B. bezüglich Strecken, Arbeitsplätzen, Besetzung von Führungspositionen durch Karrierebürokraten) beeinflusst wird. Die Überlebensfähigkeit wird oft eher durch verkehrsrechtliche Protektion und Subventionen als durch Wettbewerbsfähigkeit gesichert.“
Teilweise nehmen solche Flag Carrier zugleich staatliche Aufgaben wie den Transport von staatlichen Funktionsträgern anlässlich von Staatsbesuchen wahr. Historisch wurde der Begriff insbesondere für staatliche Fluggesellschaften in Europa wie Air France, Alitalia, British Airways, Austrian Airlines oder die Deutsche Lufthansa gebraucht. Sowohl durch die zunehmende Privatisierung als auch durch die Liberalisierung im Luftverkehr und Open-Skies-Abkommen erfährt der Begriff zumindest in Europa zunehmend einen Bedeutungswandel (siehe unterhalb).
Nach dem Recht der Vereinigten Staaten ist ein U.S. flag air carrier eine Fluggesellschaft, die über ein Zertifikat gemäß Abschnitt 401 des Federal Aviation Act von 1958 (49 U.S.C.1371) verfügt, das heißt, dass dies jede international tätige US-amerikanische Fluggesellschaft ist.[5] Auch andere Staaten erkennen teilweise rein private Fluggesellschaften als Flagcarrier an. So wurde die Fly6ix in Sierra Leone 2010 als Flagcarrier des Landes zugelassen,[6] später dann die ebenfalls private virtuelle Fluggesellschaft Fly Salone.
Wegen der geschichtlich bedingten Prestigeträchtigkeit wird der rechtlich nicht geschützte Begriff Flag Carrier auch von Fluggesellschaften benutzt, die keine Flag Carrier im herkömmlichen Sinne darstellen, jedoch im Rahmen ihrer Marketingstrategie einen exklusiven staatlichen Bezug suggerieren. Die Fluggesellschaft Virgin Atlantic etwa bezeichnete sich als Reaktion auf die Entfernung des Union Jacks von den Leitwerken der British-Airways-Maschinen als „Britain’s Flag Carrier“.