Ein Gasgerät ist ein mit dem Brennstoff Gas betriebenes Gerät.
Gasgeräte müssen eine CE-Kennzeichnung tragen und die deutschen Aufstell- und Anschlussbedingungen erfüllen. Dazu gehört die Angabe der geeigneten Gasart und Verteilungsdrücke als Gerätekategorie nach DIN EN 437.[1]
In den Richtlinie 90/396/EWG[2] und 2009/142/EG[3] wurden Gasgeräte als „Gasverbrauchseinrichtungen“ bezeichnet. Die 2023 gültige Verordnung (EU) 2016/426 spricht von „Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe“.[4]
Die Nennbelastung bezeichnet entweder die nominelle oder die bei der Inbetriebnahme eines Gasgeräts fest eingestellte Wärmebelastung. Bei Gasgeräten mit einstellbarer Nennbelastung liegt diese zwischen der größten Belastung und kleinster Belastung .[5]
Die Nennbelastung (Aufnahmeleistung) ist nicht zu verwechseln mit der Nennleistung (Abgabeleistung) des Geräts. Die größte Belastung des Einzelgeräts ist nicht zu verwechseln mit der größten in einer Gasinstallation insgesamt angeschlossenen Nennbelastung , die bei der Dimensionierung von Rohrleitungen und Gas-Strömungswächtern von Relevanz ist.
Die Technische Regel für Gasinstallationen (TRGI) unterscheidet folgende Gasgeräte nach ihrem Verwendungszweck
Die TRGI unterscheidet:
Gasgeräte der Art A sind raumluftabhängig, das heißt, ihre Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen. Die Abgase verbleiben im Raum und müssen durch Belüftung abgeführt werden.
Unterschieden wird ferner in Geräteart
Ein der Gasgeräteart nachgestelltes „AS“ (atmosphere sensity) steht für eine Raumluftüberwachungseinrichtung.[1][7]
Gasgeräte der Art B sind raumluftabhängig, das heißt, ihre Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen. Die Abgase der Geräte Art B werden ins Freie abgeführt. Typische Vertreter der Geräteart B sind atmosphärische Heizkessel, Gaswasserheizer, Umlaufwasserheizer und Einzelöfen.
Alle Gasgeräte der Art B müssen das Schutzziel 2 erfüllen: Ausreichende Verbrennungsluftversorgung
Gasgeräte mit Strömungssicherung (Art B1 und B4) müssen zusätzlich das Schutzziel 1 erfüllen: Sicheres Betriebsverhalten im Anfahrzustand (Abgasverdünnungsraum)
Der erste Index hinter dem Buchstaben „B“ hat folgende Bedeutung:
Der zweite Index hinter dem Buchstaben „B“ hat folgende Bedeutung:
Ein der Bezeichnung von Gasgeräten der Art B1x oder B4x nachgestelltes „BS“ steht für blocked safety und weist auf eine Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) hin. Ein nachgestelltes „AS“ steht für eine Raumluftüberwachungseinrichtung.[1]
Den Gasgerätearten B22 und B23 wird den beiden Indizes noch der Buchstabe „P“ oder „D“ hinzugefügt. „P“ bedeutet, dass die Abgasführung bestimmungsgemäß unter Überdruck geschieht. „D“ bedeutet, dass die feuchte Trocknungsluft von gasbeheizten Wäschetrocknern oder ähnlichem gemeinsam mit Abgasanteilen über eine Leitung direkt ins Freie geführt wird.
Die raumluftabhängigen Gasgeräte der Art B müssen durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle oder besondere Belüftungsmaßnahmen ausreichend mit Verbrennungsluft versorgt werden. Unter anderem sollen die Regelungen zum Verbrennungsluftverbund dies sicherstellen.
Die Abgase der Geräte können über gewöhnliche Abgasschornsteine abgeführt werden.[1]
Gasgeräte der Art C sind raumluftunabhängig, denn sie bilden ein zum Aufstellraum hin geschlossenes System: Ihre Verbrennungsluft wird aus dem Freien zugeführt und die Abgase werden ins Freie abgeführt. Moderne Brennwertgeräte erreichen den besten Wirkungsgrad, wenn sie an ein Luft-Abgas-System angeschlossen werden, bei dem die Verbrennungsluft in einem Doppelrohr außen an den Abgasen vorbeigeführt wird.
Der erste Index hinter dem Buchstaben „C“ hat folgende Bedeutung:
Der zweite Index hinter dem Buchstaben „C“ und dem ersten Index hat die gleiche Bedeutung wie bei Gasgeräten der Art B:
Wenn alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgaswegs von der Verbrennungsluft umspült[1] oder erhöhte Dichtheitsanforderungen erfüllt werden, können folgende Gasgerätearten mit einem „x“ gekennzeichnet werden: C12(x), C32(x), C42(x), C52(x) und C62(x)
Mit Ausnahme der Geräteart C6x sind zur Verbrennungsluft-Zu- und Abgasabführung die vom Gerätehersteller vorgesehenen, typgeprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Systeme zu verwenden.[1]
Die Gasgerätekategorie bestimmt, mit welcher Art von Gasen ein Gerät betrieben werden darf.
Geräte dieser Kategorie sind für den Betrieb mit Gasen einer Gasfamilie geeignet,
Geräte der Kategorie II können durch den Tausch der Brennerdüse mit Gasen zweier Gasfamilien verwendet werden
Geräte der Kategorie III können mit allen Gasfamilien betrieben werden.
Die Angabe der Kategorie I und II wird durch Indexzahlen ergänzt, die festlegen, ob das Gerät für Gase der Familien 1,2, 3 oder 4 geeignet ist. Bei Gasen der zweiten und dritten Gasfamilie werden meist zusätzlich die Gasgruppe angegeben.[8] Bei Erdgas kann es sich dabei um die nach dem Prüfgas benannten Gruppen LL (für L-Gas) oder E (für H-Gas) handeln und bei Flüssiggas um die Untergruppen P (für Propan) oder B (für Butan).[9]
Die Kennzeichnung „II2ELL3P/B“ würde dementsprechend bedeuten, dass das Gasgerät der Kategorie II mit zwei Gasfamilien betrieben werden kann, nämlich mit Gasen der 2. Gasfamilie (Erdgas) der Gruppe E und LL und Gasen der 3. Gasfamilie (Flüssiggas) der Gruppe P (Propan) und B (Butan).[8]
Jede Gasverbrauchseinrichtung (GVE) muss mit einer Thermischen Absperreinrichtung (TAE) ausgestattet sein. Die Regelung, eine TAE vor einem Gaszähler oder einer Stockwerksdurchführung einzubauen, ist von Seiten der TRGI nicht vorgesehen. Hier sind jedoch insbesondere die Bestimmungen des jeweilig zuständigen Gasversorgungsunternehmens (GVU) maßgebend.
Die Kennzeichnung „t“ ist bei allen Gaszählern neuerer Bauart vorhanden. Der Zähler selbst und auch die TAE erfüllen die gleiche Standzeit bei einem eventuellen Brand. D. h. sowohl TAE und auch Zähler sind im Brandfall gleich beim Zeitverlauf des ungewünschten Gasaustrittes. Eine gewünschte, weitergehende Schutzfunktion der TAE kann damit nicht erfüllt werden.
U. A. Schutzziele, Verbrennungsluftverbund, …
Gasgeräte dürfen nur von im Installateurverzeichnis eingetragenen Fachleuten aufgestellt und in Betrieb gesetzt werden. Ausgenommen: Gasgeräte ohne Abgasanlage wie z. B. Gasherd, Gasgrill, Gas-Terrassenstrahler etc. mit einer Leistung bis zu 18 kW.
Volumetrische Methode; Anhand der Verbrauchten Gasmenge bei Volllast des Gasgerätes. Zur Feststellung und Einstellung des Fließdrucks (Gasfließdruck, auch als Anschlußdruck bezeichnet)[10] ist ein 2. Mann mit Stoppuhr am Gaszähler notwendig. Vorteil: Keine Herstellerunterlagen, kein Messgerät
Düsendruckmethode; U-Rohrmanometer (oder ein anderes geeignetes Messgerät) am Gasgerät, Fließdruck-Einstellung bei Volllast aus Herstellerunterlagen (Herstellertabelle). Vorteil: 1 Mann